Joint Venture

Viele Firmen, denen z.B. das notwendige Kapital oder die Markt­kenntnis fehlt, um einen neuen Markt zu erschließen, bevorzugen ein „Joint Venture“ oder eine andere strategische Partnerschaft. „Joint Ventures“ haben als solche keine Rechtsform, vielmehr kann man selbst die für sein „Joint Venture“ passende Rechtsform wählen. Die Wahl der Rechtsform hängt von wirtschaftlichen und steuerlichen Überlegungen ab.

Ein „Joint Venture“ sollte alle wichtigen Punkte im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags regeln, einschließlich der Anstoßfinanzierung, der zukünftigen Finanzierung, der Managementstrukturen, der Rechte am geistigen Eigentum, der Gewinnverteilung und der Auflösung der Gesellschaft. Für den Fall, dass das „Joint Venture“ als Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird, fällt es unter die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen dieser Gesellschaftsformen, siehe Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft.

Die rechtlichen Regelungen sind oft kompliziert, ihre Kenntnis ist aber eine notwendige Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit und (gegebenenfalls) Beendigung der Zusammenarbeit.

Was wir für Sie tun können.

advores hilft gerne bei der Ausfertigung eines für den konkreten Fall passenden Joint Venture-Vertrags.

Ihr Kontakt

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Micelle Vigand Hegner

Advokat (temporär suspendierte Ernennung auf Grund einer Entsendung als Richterin zum Landgericht)

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